Wir sagen Ihnen bereits im Rahmen des ersten Gespräches, wenn das von Ihnen an uns herangetragene Mandat mit unseren Schwerpunktprofilen nicht in Übereinstimmung steht. Deshalb steht unsere Kompetenz für Ihren Erfolg.
Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Familienrecht - Arbeitsrecht - Verkehrsrecht - Erbrecht - Inkasso.
Mit Sitz in Aachen beraten und vertreten wir sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich, regional und überregional vor allem im:
Wir decken die gesamte Palette familienrechtlicher Fragestellungen ab, beraten und vertreten Sie insbesondere bei Ihrer Scheidung, in Auseinandersetzungen um Unterhalt, Zugewinn und elterlicher Sorge nicht nur in Aachen, Köln und Düsseldorf, sondern auf Wunsch bundesweit. Wir arbeiten für Sie beurkundungsfähige Trennungs-, Unterhalts- und Scheidungsfolgen-vereinbarungen aus, erstellen Ihren Ehe-und Partnerschaftsvertrag, der auf Ihre konkrete familiäre und wirtschaftliche Lebenssituation zugeschnitten ist.
Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Verflechtungen und Verzahnungen zwischen verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere mit dem Sozialrecht und Steuerrecht, ist es bei Auseinandersetzungen um Unterhalt und Zugewinn im Falle der Trennung und Scheidung regelmäßig nicht damit getan, isoliert einzelne Fragen der Trennung zu behandeln und zu bearbeiten. Ganz wesentlich ist der Blick auf die Gesamtkonstellation, da sich die im Einzelfall ergebenden Fragestellungen wechselseitig in erheblichem Umfange beeinflussen können.
Herr Rechtsanwalt Schwörer hat seine besondere Kompetenz als langjähriger Familienrichter im Landgerichtsbezirk Aachen nachgewiesen; Herr Rechtsanwalt Dobbelstein, Fachanwalt für Familienrecht in Aachen, verfügt über eine Berufserfahrung von inzwischen 20 Jahren, ist Autor diverser Veröffentlichungen zum Unterhaltsrecht und zudem als langjähriger Dozent im Bereich der Anwalts- und Notarsfortbildung im Unterhaltsrecht tätig.
Mandanten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nutzen unser Angebot der Scheidung online über unser Portal www.scheidung-ohne-zeitverlust.de
Unsere Mandanten sind sowohl mittelständische Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, die von uns bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Gerade im Arbeitsrecht ist, neben profunden Rechts- und Branchenkenntnissen, Verhandlungsgeschick von großer Bedeutung. Wir finden für jeden Mandanten wirtschaftlich optimierte Lösungen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Individualarbeitsrecht sind wir primär mit Kündigungsschutzprozessen befasst, beraten und vertreten unsere Mandanten aber auch in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts von Abmahnung bis Zeugnis.
Als Fahrer oder Halter eines Kraftfahrzeuges können Sie durch eigene Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zufällig in einen Lebenssachverhalt mit verkehrsrechtlichem Bezug verwickelt werden. Je nachdem sind Sie Ansprüchen Anderer ausgesetzt oder sind gezwungen, eigene Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen. Wir klären die Schuldfrage für sie und melden ihre Schadenersatzansprüche zur Regulierung an. Hierzu zählen Ansprüche auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Versicherungsprämiennachteile und Verzugszinsen. Wir erledigen für Sie die für den Betroffenen oftmals mühselige und zeitaufwändige Unfallabwicklung. Die Anwaltskosten gehören dabei zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadensersatzpositionen.
Selbstverständlich führen wir für Sie auch Ihren Schadensersatzprozess bei Gericht, gleichgültig ob Amts- oder Landgericht, ob regional oder überregional.
In verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, seien es Bußgeldverfahren oder Strafverfahren verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren und einer gerichtlichen Hauptverhandlung wahr. Jedoch gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie an uns zum frühest möglichen Zeitpunkt herantreten, idealer Weise bereits dann, wenn Sie einen Beschuldigtenvernehmungsbogen oder eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei erhalten haben. Ihre erfolgreiche Rechtsverteidigung wird umso schwieriger, je später Sie uns mit Ihrem Anliegen kontaktieren.
Das Erbrecht zählt nach unserer Auffassung zu den umfangreichsten und schwierigsten Rechtsgebieten, da im Rahmen der erbrechtlichen Regelungen regelmäßig Fragen und Auswirkungen anderer Rechtsgebiete gleichzeitig zu bedenken sind. Ein Testament allein beugt Streitigkeiten nicht immer vor, da regelmäßig von Privatpersonen ohne rechtliche Beratung erstellte Testamente aufgrund unklarer oder unwirksamer Formulierungen zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Ein von dem Erblasser nicht gewünschtes Verteilungsszenario ist dann häufig das Ergebnis, mit Schaden für das Ansehen und den Umgang in der eigenen Familie. Die Tätigkeit für unsere Mandanten erstreckt sich von einer ersten Beratung über die Führung der kompletten Korrespondenz mit der Gegenseite bis hin zur streitigen Gerichtsverhandlung. Die am häufigsten auftretenden Themen unserer Tätigkeit sind die Erstellung von Testamenten und Verträgen, Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus bereits bestehenden Testamenten und Verträgen, Aufhebung der Erbengemeinschaft sowie Pflichtteilsprüfung und Enterbung.
Oberstes Ziel ist es, Ihre Forderung schnell, seriös und erfolgreich beim Schuldner durchzusetzen. Dazu ergreifen wir folgende Maßnahmen:
Der Schuldner wird von uns umgehend zur Zahlung aufgefordert. Durch Auskünfte wie Adressermittlungen, finden wir neue oder geänderte Adressen heraus. Außerdem kann durch entsprechende Ermittlungen u.a. festgestellt werden, ob bereits titulierte Verbindlichkeiten gegen den Schuldner bestehen und ggf. bereits bei Bestellung/Auftragserteilung betrogen wurde. Eine Strafanzeige gegen den Schuldner wegen Eingehungsbetruges wäre dann denkbar.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Forderung gerichtlich durchzusetzen, erwirken wir vor Gericht einen Mahnbescheid oder erheben direkt Klage, ggf. im Urkunden- oder Wechselprozess. Wir empfehlen Ihnen den schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Titulierung Ihres Anspruches – Zeit ist Geld.
Nach Erlass des Titels beauftragen wir entweder den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung oder beantragen beim Vollstreckungsgericht Pfändungsmaßnahmen (z.B. Konto- oder Gehaltspfändung).
Sind alle Maßnahmen des Inkassos erfolglos verlaufen, führt häufig eine konsequente Überwachung des erwirkten Titels und des Schuldners doch noch zum Erfolg. Oft ändern sich Vermögensverhältnisse eines Schuldners. Eine regelmäßige Überwachung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners ermöglicht es uns, erneut geeignete Maßnahmen gegen ihn einzuleiten, um doch noch an Ihr Geld zu kommen.
Anders als vorgerichtliche Kosten eines Inkassounternehmens sind unsere Gebühren auch vom Schuldner zu erstatten.
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Gerichtsfach LG Aachen 034
Rechtsanwalt
Karl-Heinz Dobbelstein
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt
Hermann Schwörer
Richter am Amtsgericht a.D.
(Bis 31.12.2012)
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