Wir betreiben eine im Jahre 1997 durch Rechtsanwalt Dobbelstein gegründete, bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei in Aachen mit Schwerpunkten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten ist Herrn Rechtsanwalt Dobbelstein durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet, den Titel des "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Wir legen Wert auf die Qualitätssicherung unserer anwaltlichen Leistungen, weshalb wir uns regelmäßig fortbilden. Sie als Mandant haben Anspruch auf eine qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung.
Unter anderem durch die regelmäßige Leitung von Fortbildungsveranstaltungen als Dozent, wurden durch die Bundesrechtsanwaltskammer und durch den Deutschen Anwaltverein Fortbildungszertifikate erteilt.
Wir entwickeln Lösungen und Strategien gemeinsam mit dem Mandanten und machen somit die Aktionen anwaltlichen Handelns transparent und nachvollziehbar. Nach unserem Berufsverständnis agieren wir gemeinsam mit dem Mandanten nach außen und verstehen uns dabei als Teamplayer.
Im Bereich des Familienrechts vertritt unsere in Aachen ansässige Kanzlei Sie insbesondere in Ihrer Scheidung, im Unterhaltsrecht, im Kindschaftsrecht und in Ihrer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.
Im Arbeitsrecht sind wir insbesondere im Individualarbeitsrecht für Sie tätig; wir agieren sowohl aus der Perspektive eines unternehmerischen Betriebes wie auch des Arbeitnehmers.
Weiteres entnehmen Sie bitte "Kanzlei und Rechtsgebiete".
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© Karl-Heinz Dobbelstein
aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
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